Behandlungsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für Behandlungsverträge zwischen der Motus Privatpraxis, Katrin Vollbrecht, Hoyerswerdaer Straße 14, 01099 Dresden, und ihren Patientinnen und Patienten. Fassung vom 1. Januar 2026.
Maßgeblich ist die deutsche Fassung dieser Seite.
1. Geltung und Vertragsschluss
Ein Behandlungsvertrag nach §§ 630a ff. BGB kommt zustande, wenn wir einen angefragten Termin telefonisch, per E-Mail oder in der Praxis bestätigen. Das Absenden des Formulars auf dieser Website ist eine Anfrage, keine Buchung, und begründet bis zur Bestätigung keine Pflichten auf beiden Seiten.
2. Dauer eines Termins
Jeder Termin dauert sechzig Minuten, unabhängig von der Terminart. Kürzere Termine bieten wir nicht an, und ein Termin kann nicht auf zwei Personen aufgeteilt werden. Wenn Sie zu spät kommen, endet der Termin dennoch zur vereinbarten Zeit, weil die folgende Stunde jemand anderem zugesagt ist.
3. Honorare
Es gelten die auf der Seite „Honorare“ dieser Website veröffentlichten Honorare, die vor der ersten Behandlung mit Ihnen vereinbart werden: Erstbefund 145 €, Folgetermin 125 €, Hausbesuch 190 €, jeweils für sechzig Minuten, sowie 1.150 € für ein Paket von zehn Folgeterminen. Als Privatpraxis sind wir nicht an die Heilmittel-Richtlinie oder deren Preislisten gebunden. Honoraränderungen kündigen wir mindestens vier Wochen vorher an; für bereits bestätigte Termine gelten sie nicht.
4. Zahlung
Rechnungen stellen wir innerhalb von zwei Werktagen nach dem Termin per E-Mail und sind innerhalb von vierzehn Tagen ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto zahlbar. Pakete sind vor dem ersten Termin des Pakets zu zahlen. Kartenzahlung nehmen wir nicht an. Nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe.
5. Erstattung
Der Vertrag besteht zwischen Ihnen und uns; die Erstattung ist eine Angelegenheit zwischen Ihnen und Ihrer Versicherung oder Beihilfestelle. Wir können nicht zusagen, dass ein privater Versicherer, eine Beihilfestelle oder eine andere Stelle unsere Honorare ganz oder teilweise erstattet; die Rechnung bleibt auch dann zahlbar, wenn dies nicht geschieht. Wir haben keine Zulassung zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen; eine Kassenverordnung kann bei uns nicht eingelöst werden, und gesetzliche Kassen erstatten unsere Honorare nicht.
6. Ärztliche Verordnung
Für die Behandlung als Selbstzahlerin ist keine Verordnung erforderlich. Die meisten privaten Versicherer und alle Beihilfestellen verlangen für die Erstattung eine ärztliche Verordnung. Liegt eine Verordnung vor, bringen Sie sie bitte zum ersten Termin mit; wir weisen Leistung und Dauer auf der Rechnung in der von diesen Stellen erwarteten Form aus.
7. Absage und Nichterscheinen
Termine können bis 24 Stunden vor Beginn kostenfrei verschoben oder abgesagt werden, telefonisch, per E-Mail oder über das Kontaktformular. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen berechnen wir das volle Honorar des Termins, da die Stunde kurzfristig nicht neu besetzt werden kann. Waren Sie durch akute Erkrankung, einen Unfall oder ein vergleichbares, von Ihnen nicht zu vertretendes Ereignis verhindert, verzichten wir darauf; wir dürfen fragen, was vorgefallen ist. Ein kurzfristig abgesagter Termin aus einem Paket gilt als genutzt.
8. 10er-Paket
Ein Paket wird im Voraus bezahlt und ist ab dem ersten Termin zwölf Monate gültig. Innerhalb dieser Frist nicht genutzte Termine verfallen, sofern Sie nicht aus einem von uns anerkannten Grund verhindert waren. Endet die Behandlung früher, rechnen wir die genutzten Termine zum Einzelhonorar von 125 € ab und erstatten den Rest innerhalb von vierzehn Tagen.
9. Pflichten beider Seiten
Wir behandeln nach den anerkannten fachlichen Standards der Physiotherapie, dokumentieren die Behandlung nach § 630f BGB und sagen Ihnen, wenn Physiotherapie aus unserer Sicht nicht die richtige Antwort ist. Sie geben uns wahrheitsgemäß Auskunft über Beschwerden, Vorerkrankungen, Operationen und Medikamente und sagen uns Bescheid, wenn sich etwas ändert. Wir dürfen eine Behandlungsserie beenden, wenn sie fachlich nicht mehr zu vertreten ist.
10. Keine Diagnose, kein Erfolgsversprechen
Physiotherapie ist ein Dienstvertrag, kein Werkvertrag: Geschuldet ist die sorgfältige Behandlung, nicht ein bestimmtes Ergebnis. Wir stellen keine medizinischen Diagnosen und ersetzen keine ärztliche Behandlung. Wo der Befund auf etwas hinweist, das nicht zur Physiotherapie gehört, sagen wir es Ihnen und bitten Sie, ärztlichen Rat einzuholen.
11. Hausbesuche
Hausbesuche führen wir im Stadtgebiet Dresden durch. Das Honorar von 190 € umfasst sechzig Minuten Behandlung einschließlich Fahrzeit. Bitte sorgen Sie für eine feste Unterlage und ausreichend Platz daneben. Können wir in den vorhandenen Verhältnissen nicht sicher arbeiten, sagen wir das; der Termin wird dann wie vereinbart berechnet.
12. Haftung
Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit haften wir unbeschränkt. Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht und nur auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Eine Berufshaftpflichtversicherung besteht wie im Impressum angegeben.
13. Widerrufsrecht
Über diese Website wird nichts verkauft und keine Zahlung entgegengenommen. Wird ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen, kann Ihnen ein Widerrufsrecht nach § 355 BGB zustehen; verlangen Sie ausdrücklich, dass die Behandlung noch innerhalb der Widerrufsfrist beginnt, schulden Sie für die bereits erbrachte Behandlung einen anteiligen Betrag. In der Praxis kommen die Verträge hier beim ersten Termin vor Ort zustande.
14. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt deutsches Recht. Sind Sie Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Gerichtsstand Dresden. Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen unberührt.